Deutsche Geothermische Immobilien AG: Erlass einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main
Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Geothermische Immobilien AG: Erlass einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main
05.12.2017 / 14:34 CET/CEST
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Mit Beschluss vom 1. Dezember 2017, welcher der Gesellschaft heute zur Kenntnis gelangt ist, hat das Landgericht Frankfurt am Main einstweilen angeordnet, dass Herr Rechtsanwalt Andreas Seidel, Düsseldorf, nicht als Mitglied und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Geothermische Immobilien AG auftreten darf. Des Weiteren hat das Landgericht Frankfurt am Main einstweilen, bis zur Klärung in der Hauptsache, festgestellt, dass sich der Aufsichtsrat der Deutsche Geothermische Immobilien AG weiterhin aus den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid und Alexander Wiegand zusammensetzt, dass Herr Christoph F. Trautsch weiterhin Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG ist und dass der Aufsichtsrat durch die Herren Andreas Seidel, Dr. Marcus Opitz und Ulrich Schmid keinen neuen Vorstand, namentlich nicht Herrn Martin Müller, bestellen kann.
Die Anordnung des Landgerichts Frankfurt am Main wird gegenstandslos, wenn nicht bis zum 18. Dezember 2017 eine Klage gegen den Bestand des Wahlbeschlusses von Herrn Andreas Seidel unter Tagesordnungspunkt 4 der vermeintlichen Hauptversammlung vom 17. November 2017 anhängig gemacht wird. Der Vorstand beabsichtigt, eine entsprechende Klage fristgerecht einzureichen.
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Der Vorstand
Kontakt:
Christoph F. Trautsch
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50
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