Deutsche Geothermische Immobilien AG: Klageforderung von der Gesellschaft anerkannt
Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
Deutsche Geothermische Immobilien AG: Klageforderung von der Gesellschaft anerkannt
26.03.2018 / 16:00 CET/CEST
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Auch das einstweilige Verfügungsverfahren des Landgerichts Frankfurt vom 01.12.2017, das mittelbar ebenfalls die Hauptversammlung vom 17.11.2017 betraf, ist infolge dieses Anerkenntnisurteils außergerichtlich verglichen. Weder die Antragstellerseite noch die Antragsgegnerseite werden aus dieser Gerichtsentscheidung wechselseitig keine Rechte mehr ableiten.
Kontakt:
Martin Müller, Vorstand
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50
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