Deutsche Geothermische Immobilien AG: Pflicht zur Neuerstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Deutsche Geothermische Immobilien AG: Pflicht zur Neuerstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
31.07.2020 / 17:35 CET/CEST
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Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 hat sich herausgestellt, dass im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 fehlerhaft ein Betrag in Höhe von € 217.305,96 aus Zinszahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht passiviert wurde. Grund hierfür war die fehlerhafte Berücksichtigung eines nur vermeintlich abgeschlossenen, zinslosen Darlehens in Höhe von € 900.000,00, obgleich tatsächlich die Gesellschaft zwei verzinsliche Darlehen in selber Höhe abgeschlossen hatte. Letztere wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses 31.12.2018 nicht berücksichtigt. Die Korrekturen betreffen die Position "sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von € 217.305,96 sowie die Position "Zinsen und sonstige Aufwendungen" in derselben Höhe. Hiervon entfallen auf das Jahr 2018 € 72.000,00. Die Differenz in Höhe von € 145.305,96 entfällt auf die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017.
Aufgrund dieser wesentlichen Abweichung ist eine Nachtragsprüfung des geänderten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 erfolgt. Die Veröffentlichung erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019. Diese wird am 31.07.2020 erfolgen.
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