Deutsche Geothermische Immobilien AG: Prolongation der Zeichnungsfrist


Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

31.12.2014 / 17:09

Deutsche Geothermische Immobilien AG prolongiert Zeichnungsfrist

München, den 31. Dezember 2014

Der Vorstand der Deutschen Geothermischen Immobilien AG (DGI AG) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Zeichnungsfrist der am 23. Oktober 2014 beschlossenen Kapitalerhöhung bis zum 15. Mai 2015 zu prolongieren.

Die DGI AG möchte mit dieser Entscheidung auch denjenigen Investoren die Möglichkeit zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung geben, die erst kürzlich auf eine potentielle Beteiligung an der Gesellschaft angesprochen worden sind.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 206.000 EUR wird unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gem. § 186 (3) Satz 4 AktG um bis zu 14.000 EUR auf bis zu 220.000 EUR durch die Ausgabe von bis zu 14.000 neuen Aktien erhöht.

Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2014 dividendenberechtigt. Der Ausgabepreis verbleibt bei 90,00 EUR je neuer Aktie. Er liegt damit deutlich oberhalb des durchschnittlichen Schlusskurses der DGI-Aktien an den letzten fünf Börsentagen vor dem Vorstandsbeschluss.

Die Aktien der DGI AG (WKN: A1H33S, ISIN: DE000A1H33S6) sind im Freiverkehr der Börse Düsseldorf notiert.

Christoph F. Trautsch
Vorstand
Deutsche Geothermische Immobilien AG

www.dgi.ag
info@dgi.ag




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